seine Tochter ausserhalb des Wohnblocks wartete. In dieser Zeit fügte der Beschuldigte der Straf- und Zivilklägerin 1 mit einem mitgeführten Messer die in der Anklageschrift erwähnten Verletzungen im Brustkorb, Oberbauch, Oberschenkel, Oberarm und an der rechten Hand zu. Anschliessend liess er die Straf- und Zivilklägerin 1 am Boden liegend zurück, ging aus dem Windfang, schickte seine Tochter nach Hause, gab einen Polizeinotruf ab und begab sich zum Polizeiposten I.________, wo er die Tatwaffe abgab und sich widerstandslos festnehmen liess.