__ wohnten, in der die Straf- und Zivilklägerin 1 zuvor mit ihren Töchtern alleine gelebt hatte. Nach der Trennung die von ihr ausging, zog der Beschuldigte mit seiner Tochter zunächst in eine sehr kleine Wohnung an der Q.___-strasse in I.________, bevor sie nach einer unbestimmten Zeit in eine Wohnung an der P.___-strasse, ebenfalls in I.________ und in unmittelbarer Nähe zur Straf- und Zivilklägerin 1, zogen.