so wusste er, dass die Messerstiche geeignet waren, den Tod des Opfers herbeizuführen, zudem wollte er auch, dass seine ehemalige Partnerin stirbt, dies als direkte Folge der scharfen Gewalteinwirkungen gegen den Bauch und Brustkorb, vornehmlich linksseitig – so auch gegen das Herz / Herzgegend; das Opfer erlitt folgende Verletzungen; vgl. zit. Gutachten, pag. 980: • eine Stichverletzung am Brustkorb linksseitig; • drei Stichverletzungen am Oberbauch linksseitig; • zwei Stichverletzungen am Oberschenkel linksseitig; • eine Stichverletzung am linken Oberarm, körperfern;