[…], indem der Beschuldigte seine ehemalige Partnerin C.________ […] mehrfach mit einem Messer verletzte und ihr multiple Stich- bzw. Schnittverletzungen beibrachte (vgl. auch Rechtsmedizinisches Gutachten IRM Bern, vom 26.10.2016, p. 979 ff.), dies in der Absicht, seine ehemalige Partnerin zu töten; so wusste er, dass die Messerstiche geeignet waren, den Tod des Opfers herbeizuführen, zudem wollte er auch, dass seine ehemalige Partnerin stirbt, dies als direkte Folge der scharfen Gewalteinwirkungen gegen den Bauch und Brustkorb, vornehmlich linksseitig – so auch gegen das Herz / Herzgegend;