Begangen am 30. Juli 2016, ca. 15:50 Uhr, in I.________, H.___-strasse, zum Nachteil von C.________ […], indem der Beschuldigte seine ehemalige Partnerin C.________ […] mehrfach mit einem Messer verletzte und ihr multiple Stich- bzw. Schnittverletzungen beibrachte (vgl. auch Rechtsmedizinisches Gutachten IRM Bern, vom 26.10.2016, p. 979 ff.), dies in der Absicht, seine ehemalige Partnerin zu töten;