708, Z. 62 ff.) sprachen sie anscheinend nur ab und zu über Privates und es war offenbar nicht üblich, intime Themen zu besprechen (vgl. pag. 708, Z. 78). Es 23 ist nicht ersichtlich, dass O.________ abgesprochene Aussagen zu Protokoll gab. Auf ihre Aussagen kann ebenfalls abgestellt werden. 8. Vorwurf des versuchten Mordes (Ziff. I.1. AKS) 8.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird folgender Sachverhalt vorgeworfen (pag. 1866 ff.; Hervorhebungen im Original): 1. Versuchter Mord, evtl. versuchte vorsätzliche Tötung