So rechnete sie etwa den Zeitpunkt der Trennung an den Fingern zurück und konnte diesen relativ genau datieren. Hinsichtlich des Vorfalls vom 30. Juli 2016, respektive was sich kurz davor zugetragen hat, sind hingegen keine Lügensignale erkennbar. Ihre Aussagen zum Ablauf sind stimmig und schlüssig. Ihre Angabe, wonach sie in dem Moment, als sie die Straf- und Zivilklägerin 1 habe um Hilfe rufen hören, realisiert habe, dass ihr Vater etwas Schlimmes getan habe, wirkt besonders lebensnah. Auf ihre Aussagen zum Tathergang, soweit sie dazu Angaben machen konnte, wird abgestellt.