_ ist eine klare Tendenz erkennbar, Partei für den Beschuldigten zu ergreifen und ihn zu schützen. Gerade der zuletzt beschriebene Vorfall, bei dem die Straf- und Zivilklägerin 3 gestürzt sein soll, wirkt widersprüchlich und deutlich beschönigt. Gleichermassen sagte sie aus, ihr Vater habe alles für die Straf- und Zivilklägerinnen 2 und 3 gemacht und sei immer nett zu ihnen gewesen. Zu Streit sei es nie gekommen.