Die Straf- und Zivilklägerin 1 habe ihren Vater ignoriert, und ihr Vater sie meistens auch. Wenn sie draussen gewesen seien und sie gesehen hätten, dann habe «M.________» geraten, sie sollten einfach den Weg wechseln. Ihr Vater habe «M.________» erwidert, er wolle nicht den Weg wechseln, das solle sie machen. Aber manchmal seien sie aus dem Weg, manchmal die Strafund Zivilklägerin 1. Auf Vorhalt der Aussagen der Straf- und Zivilklägerin 3, wonach es während des Zusammenlebens viel Streit gegeben habe, verneinte K.________ dies. Es habe nur in der Türkei einen Streit gegeben. Die Straf- und Zivilklägerin 1 habe ihr aber einmal etwas angetan;