Dann sei die Straf- und Zivilklägerin 1 mit dem Auto gekommen. Sie habe nicht bei ihrem Parkplatz parkiert, sondern bei der Eingangstür, habe die Einkaufstaschen genommen und sei hineingegangen. Ihr Vater sei springend zu ihr hingegangen. Sie habe während dessen draussen gewartet und habe nach Hause gehen wollen. Weinend berichtete sie weiter, ihr Vater sei dann zurückgekommen und habe ihr gesagt, er gehe zur Polizei und sie solle nach Hause gehen. Er habe nichts gesagt, bevor er zur Straf- und Zivilklägerin 1 gegangen sei. Als er zurückgekommen sei, habe er gesagt: «Gott beschütze dich, geh nach Hause und ruf Frau U.___