__ seien frech und aggressiv gewesen. Unter den Kindern habe es «Gstürm» gegeben. Es habe sie manchmal genervt, mit G.________ ein Zimmer teilen zu müssen, da diese viele Regeln aufgestellt habe. Mit der grösseren Schwester habe es viel Streit gegeben, mit G.________ sei sie zeitweise gut ausgekommen. E.________ und G.________ hätten es mit dem Beschuldigten gut gehabt, er habe alles probiert. Sie seien nett zu ihm gewesen und er auch zu ihnen. Zum Verhältnis zwischen dem Beschuldigten und der Straf- und Zivilklägerin 1 sagte sie aus, der Vorfall habe sie schockiert, weil die beiden es gut miteinander gehabt hätten.