Nachdem ihre Mutter rund 2 Wochen zuvor mehrere Stichverletzungen erlitten hatte, beinahe gestorben wäre und sich nach wie vor in einem kritischen Zustand befand, antwortete sie, sie fühle sich frei, was auch ihrer sichtlich gelösten Erscheinung entsprach. Eine solche Aussage wäre von einer Zwölfjährigen in dieser Situation nicht zu erwarten, wenn sie nicht tatsächlich begründete Furcht vor dem zwischenzeitlich verhafteten Beschuldigten gehabt hätte. Insgesamt gibt es also – entgegen den vorinstanzlichen Erwägungen und der Ausführungen der Verteidigung – kein Grund, von den glaubhaften Aussagen der Strafund Zivilklägerin 3 abzuweichen.