Er sei aber zunehmend aggressiver geworden, habe Geschirr zerschlagen (vgl. pag. 3064, Z. 21 f.) und sie einmal während eines Streit von sich weggestossen, wobei sie sich beinahe den Kopf an einem Bettrahmen angestossen habe. Ob es sich bei diesem Vorfall um denselben handelte, den ihre Schwester dem Vernehmen nach beschrieb, jedoch anstelle eines Bettrahmens eine Kommode erwähnte, kann dahingestellt bleiben. Entscheidend ist, dass sie den Beschuldigten nicht übermässig belastete.