19 Auch die Straf- und Zivilklägerin 3 war beim Vorfall vom 30. Juli 2016 nicht persönlich anwesend, sodass sie primär das Zusammenleben mit dem Beschuldigten und die Trennung schilderte. Besonders hervor zu heben ist, dass die Straf- und Zivilklägerin 3 den Beschuldigten zunächst als offenbar sehr erwünschte Vaterfigur betrachtete und die vereinzelten Disziplinarmassnahmen seinerseits als gerechtfertigt erachtete. Er sei aber zunehmend aggressiver geworden, habe Geschirr zerschlagen (vgl. pag.