Derartiges sei oft vorgekommen, wenn er Streit mit ihrer Mutter gehabt habe. Andere Verletzungen bei ihrer Mutter, ausser der beschriebenen, habe sie nicht festgestellt. Auf Frage, wie die Straf- und Zivilklägerin 3 sich gegenüber dem Beschuldigten fühle, sagte sie aus, sie fühle sich frei, da er sie nicht mehr beobachte. Einmal sei sie ihm im Bus begegnet und er habe sie angesprochen, sodass sie bei einer früheren Bushaltestelle ausgestiegen sei. Jetzt habe sie keine Angst mehr, sie habe nämlich befürchtet, er könne ihr auch etwas antun. Auf Frage gab sie weiter an, er habe sich öfters ein Messer an den Hals gehalten oder sich selbst an den Kopf geschlagen.