Von weiteren Vorfällen, bei denen der Beschuldigte ihrer Mutter etwas angetan habe, wisse sie nichts. Zwischen dem Beschuldigten und ihrer Schwester habe es nur Geschrei gegeben. Gegen K.________ sei er auch einmal handgreiflich geworden. Glaublich habe er sie einmal an den Haaren gehalten, aber nur ganz kurz. Auf Frage gab sie an, der Beschuldigte habe unter anderem einen Wäschekorb, einen Metallstuhl und Geschirr kaputt gemacht und oft mit der Hand auf den Tisch gehauen. Er habe glaublich mit dem Fuss gegen den Stuhl getreten, sodass dieser verbogen gewesen sei. Derartiges sei oft vorgekommen, wenn er Streit mit ihrer Mutter gehabt habe.