Zum Schluss hin habe sie es nicht mehr akzeptiert, weil er wegen jedem kleinen Wort schnell aggressiv geworden sei, beispielsweise nur schon, wenn man gesagt habe: «Nein, ich will nicht». Für ihre Aussagen zum Vorfall wird auf die vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen (Ziff. II.1.3.4 des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 2409). Auf Frage, wie der Beschuldigte gehandelt habe, wenn er, wie beschrieben, aggressiv gewesen sei, sagte sie aus, sie habe einmal gesehen, wie ihre Mutter am Boden gewesen sei und er Teller zu Boden geworfen habe. Sie sei dann selbst auf ihn losgegangen, er habe sie aber weggeschubst, wobei sie sich beinahe den Kopf gestossen habe. Gegenüber K.____