Es gilt auf die nachfolgenden Ergänzungen und teilweise Wiederholungen hinzuweisen: G.________ sagte an der Videoeinvernahme vom 17. August 2016 aus, das Zusammenleben habe anfangs gut funktioniert. Manchmal habe es Streitereien gegeben, diese hätten sich aber im normalen Rahmen bewegt. Den Streit zwischen dem Beschuldigten und ihrer Mutter habe sie meist nur gehört, lediglich einmal habe sie