Sie beleuchtete vielmehr auch ihre eigene Beziehung zu ihrer Mutter während des Zusammenlebens. Sie habe diese aufgefordert, die Beziehung zum Beschuldigten zu beenden und nach deren Weigerung selbst häufiger Streit mit ihr gehabt (pag. 667, Z. 67 ff.). In der Folge sei sie total am Ende gewesen, habe eigentlich gar nicht mehr nach Hause gehen wollen und ihrer Mutter sogar gesagt, sie wolle in ein Kinderheim (pag. 667, Z. 69 f.). Derartige lebensnahe und aufrichtig erscheinende Aussagen zeugen nicht von prozesstaktischem Aussageverhalten.