7.3 Weitere Aussagen 7.3.1 Straf- und Zivilklägerin 2 E.________, die Straf- und Zivilklägerin 2, befand sich während der Tat in der Wohnung und fand ihre Mutter später verletzt am Boden liegend. Ihre Aussagen beleuchten vordergründig das Zusammenleben mit dem Beschuldigten und den Zeitraum nach der Trennung. Es fällt auf, dass sie den Beschuldigten nicht übermässig belastete. Sie beschrieb das Zusammenleben zwar als Katastrophe, räumte aber gleich wie ihre Mutter ein, dass es am Anfang eigentlich gut gegangen sei und er beim Putzen mitgeholfen und gearbeitet habe (pag. 666, Z. 53 ff.).