bei sich zuhause will er in dieser, für sich alleine schon widersprüchlichen Version nicht gewesen sein. Es ist offensichtlich, dass seine späteren Aussagen dem Zweck dienten, seinen Aufenthalt in der Umgebung als Zufall darzustellen. Seine Tochter sagte übereinstimmend aus, der Beschuldigte sei zunächst vom Bahnhof nach Hause gekommen und sie hätten sich erst danach gemeinsam nach draussen begeben (pag. 727; dazu E. Error! Reference source not found. unten). Auch seine Behauptungen über angebliche Provokationen seitens der Straf- und Zivilklägerin 1 sowie einen Streit im Windfang, bei dem Letztere ihn beleidigt und angeschrien habe (pag. 782, Z. 70 ff.; pag. 790, Z. 60 ff.;