Während er anlässlich seiner Erstaussagen einräumte, dass es früher zuhause «immer Probleme gegeben» habe (pag. 781, Z. 40 f.), behauptete er später, es sei während der Beziehung – mit Ausnahme eines unbedeutenden Mals in der Türkei – nie zu Streit gekommen (pag. 804, Z. 213 ff.; pag. 2168, Z. 30; vgl. auch pag. 3074, Z. 19 ff.). Ihm zufolge hätten er und die Straf- und Zivilklägerin 1 eine normale Beziehung geführt, die für ihn schön gewesen sei (pag. 2167, Z. 46), bis sie sich plötzlich und ohne Angabe von Gründen von ihm habe trennen wollen (pag. 2168, Z. 34 ff.; pag. 3074, Z. 43 ff.; pag. 3075, Z. 4; vgl. auch pag.