Weiter ist festzuhalten, dass für die Kammer die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin 1 zum Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung ebenfalls glaubhaft sind. Bereits an ihrer ersten Einvernahme erklärte sie, dass es sexuelle Übergriffe gegeben habe, sie aber nicht darüber reden wolle (pag. 737, Z. 436 ff.). Erst mehrere Monate später erklärte sie sich gegenüber der Staatsanwaltschaft bereit, Aussagen zu machen (pag. 759, Z. 81 ff.), und leitete dies damit ein, dass es für sie schwierig sei, darüber zu sprechen (pag. 761, Z. 7; pag. 762, Z. 19 f.).