Der Zeuge M.________ sagte beispielsweise aus, die Straf- und Zivilklägerin 1 habe ihm schon vor dem Vorfall vom 30. Juli 2016 berichtet, sie werde vom Beschuldigten bedroht (pag. 718, Z. 91 ff.; dazu auch E. 7.3.4 unten). Anhand seiner eigenen Wahrnehmungen bestätigte er auch die Darstellungen der Straf- und Zivilklägerin 1 über die Trennung und die Tatsache, dass der Beschuldigte diese nicht akzeptieren konnte bzw. wollte (pag. 717, Z. 69 ff.).