Nachfolgend gilt es die verfügbaren Aussagen auf ihre Glaubhaftigkeit zu überprüfen. 7.1 Aussageverhalten der Straf- und Zivilklägerin 1 7.1.1 Würdigung der Vorinstanz Die Vorinstanz folgerte zusammengefasst, dass die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin 1 zum Tattag trotz gewisser Widersprüche glaubhaft seien. Hingegen seien ihre Aussagen zur Vorgeschichte sowie zum Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung von Abneigung gegen den Beschuldigten sowie Übertreibungen geprägt und deshalb nicht glaubhaft (Ziff. II.1.4.4.a und II.2.2.1 des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 2419 f. und pag. 2452 ff.). 7.1.2 Würdigung der Kammer