7. Generelle Aussagenwürdigung Es wird vorbehaltlich der nachfolgenden Ergänzungen, insbesondere zu den Videoeinvernahmen von K.________ und der Straf- und Zivilklägerin 3, auf die ausführliche Zusammenfassung der Beweismittel der Vorinstanz verwiesen (Ziff. II.1.2, Ziff. II.1.3 und Ziff. II.2.2 des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 2378 ff. und pag. 2444 ff.). Die von der Kammer erhobenen Beweismittel, insbesondere die oberinstanzlichen Einvernahmen, werden direkt in die Beweiswürdigung integriert werden. Nachfolgend gilt es die verfügbaren Aussagen auf ihre Glaubhaftigkeit zu überprüfen.