6. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Angefochten sind der Freispruch vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteils), der Schuldspruch wegen versuchter vorsätzlicher Tötung (Ziff. II. des erstinstanzlichen Urteils), beides einschliesslich der Kos- ten- und Entschädigungsfolgen, sowie die Zivilklagen, ausgenommen die Abweisung des beantragten Kontakt- und Rayonverbots der Straf- und Zivilklägerinnen 2 und 3 (Ziff. IV. und Ziff. V.1. des erstinstanzlichen Urteils). Angefochten ist weiter das Belassen mehrerer Dokumente bei den Akten (Ziff. VI.6 des erstinstanzlichen Urteils).