8 I. Der Beschuldigte sei der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen am 30. Juli 2016 in I.________, zum Nachteil von C.________, schuldig zu erklären: II. 1. Der Beschuldigte sei zu einer angemessenen Strafe zu verurteilen. 2. Die Verfahrenskosten der ersten Instanz seien dem Beschuldigten zu drei Vierteln und jene der zweiten Instanz vollumfänglich zur Bezahlung aufzuerlegen. 3. Weiter sei der Beschuldigte zu verurteilen: