1. Der Beklagte/Beschuldigte sei zu verurteilen, der Klägerin/Straf- und Zivilklägerin eine angemessene Genugtuung in gerichtlich zu bestimmender Höhe, jedoch nicht unter CHF 138'000.00, zuzüglich Zins zu 5% seit 30. Juli 2016/15. März 2015 zu bezahlen. Die Genugtuung setzt sich zusammen aus: a. für den versuchten Mord, evtl. versuchte vorsätzliche Tötung: mindestens CHF 118'000.00, zuzüglich Zins zu 5% seit dem 30 Juli 2016 b. und für die mehrfach begangenen Vergewaltigungen: mindestens CHF 20'000.00,