5. Anträge der Parteien 5.1 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung was folgt (pag. 3122): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) vom 11. Dezember 2019 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich der Verfügungen über beschlagnahmte Gegenstände. II. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. der Vergewaltigung, mehrfach begangen in der Zeit zwischen August 2014 und Oktober 2015 an der H.___-strasse in I.________ BE z.N. von C.________