2882 ff.). Namens der Straf- und Zivilklägerinnen 2 und 3 wurden mit Schreiben vom 17. November 2021 ein Therapiebericht eingereicht, der im Einverständnis mit Rechtsanwältin F.________ teilweise geschwärzt und zu den Akten genommen wurde (pag. 2874 ff.; pag. 3025). An der oberinstanzlichen Verhandlung reichte Rechtsanwältin F.________ ein weiteres Arztzeugnis ein, das ebenfalls zu den Akten erkannt wurde (pag. 3116). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wurden die Straf- und Zivilklägerinnen 1-3 in Abwesenheit des Beschuldigten und der Öffentlichkeit sowie in Begleitung jeweils einer Vertrauensperson i.S.v.