2585 f.). Mit Eingaben vom 17. November 2021 beantragten die Straf- und Zivilklägerinnen 1-3, es sei die Öffentlichkeit während ihrer Befragungen von der Verhandlung auszuschliessen (pag. 2872 f.; pag. 2874 f.). Nachdem am 19. November 2021 verfügt wurde, dass über beide Anträge anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung beschlossen wird (pag. 3026 f.), hiess die Kammer die Anträge anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung gut (pag. 3024). Es wurden die erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung einer Konfrontation ergriffen.