Die Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 541 Tagen (vom 30.07.2016 bis 21.01.2018) werden im Umfang von 541 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 22.01.2018 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten (3/4), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 31‘680.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung und uR Privatklägerschaften) von CHF 79‘620.70, insgesamt bestimmt auf CHF 111‘300.70 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung und uR Privatklägerschaften auf CHF 44‘398.00). […]