unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/4), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 10‘560.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 26‘540.20, insgesamt bestimmt auf CHF 37‘100.20, an den Kanton Bern. […] Für die amtliche Verteidigung von A.________ wird Rechtsanwalt B.________ eine Entschädigung (1/4) von CHF 11‘230.50 ausgerichtet. Für die unentgeltliche Rechtsvertretung von C.________ wird Fürsprecherin D.________ eine Entschädigung (1/4) von CHF 7‘106.40 ausgerichtet.