43. Die Verfahrenskosten für das oberinstanzliche Neubeurteilungsverfahren werden auf CHF 1’500.00 bestimmt. Hinzu kommen die Kosten des Gutachtens von CHF 17'779.80 (Akten SK 21 226, pag. 857) sowie die Kosten der ergänzenden Fragenbeantwortung von CHF 912.00 (Akten SK 21 226, pag. 1051). Insgesamt belaufen sich die Verfahrenskosten damit auf CHF 20'191.80. Diese Kosten sind zufolge Unterliegens grundsätzlich vom Beschwerdeführer zu tragen (Art. 108 Abs. 1 VRPG). Er stellt jedoch auch im Verfahren um Neubeurteilung ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.