Mit dem Versand des vorliegenden Beschlusses dauerte das obergerichtliche Neubeurteilungsverfahren rund 14 Monate. Davon entfallen rund sieben Monate auf die Einholung und Erstellung eines Gutachtens bzw. die Beantwortung von Ergänzungsfragen. Den Parteien musste sodann mehrmals das rechtliche Gehör gewährt werden. So stellte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 28. Juni 2021 beispielsweise Anträge hinsichtlich der Auswahl des Gutachters, zu welchen den Parteien erst Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden musste (amtliche Akten SK 21 226, pag.