Im Urteil 6B_790/2017 vom 18. Dezember 2017 erachtete das Bundesgericht für eine Verletzung des Beschleunigungsgebots – zwischen dem Gesuch des Beschwerdeführers um bedingte Entlassung aus der Verwahrung und dem vorinstanzlichen Urteil lagen zehn Monate – die geforderte Entschädigung von CHF 8'400.00 als zu hoch. Es erwog, mit der ausdrücklichen Feststellung der Verletzung des Beschleunigungsgebots im Urteilsdispositiv sowie dem Verzicht auf eine Kostenauflage werde dem Beschwerdeführer eine hinreichende Genugtuung sowie vollkommene Wiedergutmachung für die erlittene Rechtsverletzung verschafft.