33 Im Urteil 6B_790/2017 vom 18. Dezember 2017 erachtete das Bundesgericht für eine Verletzung des Beschleunigungsgebots – zwischen dem Gesuch des Beschwerdeführers um bedingte Entlassung aus der Verwahrung und dem vorinstanzlichen Urteil lagen zehn Monate – die geforderte Entschädigung von CHF 8'400.00 als zu hoch.