Diesbezüglich sind dem Gutachten vom 22. November 2021 sowie auch den Therapieberichten von E.________ klare Hinweise zu entnehmen, wonach beim Beschwerdeführer eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB bzw. Progressionsschritte angezeigt wären, um dessen positive Entwicklung fortsetzen und das Rückfallrisiko für die Begehung von weiteren deliktischen Handlungen weiterhin minimieren zu können.