Aus dem Gutachten wird deutlich ersichtlich, dass er es mit Aufgaben oder Verpflichtungen nicht so genau nimmt und sich in der Vergangenheit teilweise auch Anweisungen widersetzte. Wie der fallführende Psychologe, E.________, zutreffend darauf hinwies, hat allfälligen Vollzugslockerungen – und somit erst recht einer bedingten Entlassung – zwingend eine stationäre therapeutische Massnahme vorauszugehen, in welcher deutlich wird, dass der Beschwerdeführer die Behandlungsziele erkannt und akzeptiert hat und die therapeutische Aufgabenstellung innerhalb der Massnahme anpackt.