Die Schwelle für aggressives und gewalttätiges Handeln ist bei ihm gering, so dass nach wie vor ein hoher Behandlungsbedarf besteht. In Anbetracht dessen, dass es zur Anlasstat ohne erkennbaren Grund gekommen war (vgl. amtliche Akten BVD, pag. 24), muss das Mass der Gefährdung auch in dieser Hinsicht als stark ausgeprägt bezeichnet werden.