30 Bei der oberwähnten Anlasstat legte der Beschwerdeführer unter massivem Dro- gen- und Alkoholeinfluss eine erhebliche kriminelle Energie an den Tag, indem er seiner Mutter mit einem Fleischmesser in die Lende und der Besucherin mit einer Fleischgabel in die Brust gestochen hatte. Den Polizeibeamten bedrohte er ebenfalls ausgerüstet mit Fleischmesser, Fleischgabel und Tomahawk.