Als der Polizeibeamte dem Beschwerdeführer im Treppenhaus gegenübergestanden habe, sei er durch diesen ebenfalls bedroht worden, indem er in der linken Hand immer noch das Fleischmesser, in der rechten Hand die Fleischgabel und den Tomahawk gehalten habe und damit auf den Beamten zugegangen sei. Diesem sei es jedoch gelungen, den Angriff des Beschwerdeführers mit seinem Polizeistock abzuwehren, es ihn andernfalls an Kopf und Schulter getroffen hätte (amtliche Akten BVD, pag. 147 Rückseite).