Diesen will der Beschwerdeführer auf einem Campingplatz in Nähe eines Bahnhofs dauerhaft abstellen, so dass der Zugang zu den öffentlichen Verkehrsmitteln gewährt wäre. Vom Staat erwartet er eine Entschädigung für die überlange Haftzeit. Eine Beziehung mit einem Freund oder einer Freundin könne er sich vorstellen, er würde zudem ab und zu Sport treiben, am Wochenende eine Flasche Wein öffnen und schauen, was der Rest des Lebens bringe (amtliche Akten SK 21 226, pag. 739). Kontakt zu Familienangehörigen pflegt der Beschwerdeführer offenbar nicht (vgl. bspw. amtliche Akten SK 21 226, pag. 687 bzw. pag. 697).