___ insgesamt 13 Disziplinarverfügungen, was doch eine beträchtliche Anzahl ist. Verantwortung für diese Verstösse wollte der Beschwerdeführer nicht übernehmen, sondern neigte gemäss Dr. med. C.________ vielmehr zu Schuldzuweisungen an die Gesellschaft sowie das System und begründete seine Verhaltensweisen mit den langjährigen Haftumständen, den Therapieabbrüchen mit den subjektiv empfundenen Fehlern der verschiedenen Therapeuten oder die subjektiv empfundenen Mängel der therapeutischen Institutionen. Die zu Beginn erwähnten Fortschritte des Beschwerdeführers haben vor diesem Hintergrund noch keinen genügenden Eingang in sein alltägliches Vollzugsverhalten gefunden.