Nur wenige Zeit nach Ergehen des obergerichtlichen Beschlusses vom 8. März 2021 musste der Beschwerdeführer insgesamt drei Mal diszipliniert werden (Verfügungen vom 28. Juni 2021, 5. Juli 2021 und 15. September 2021). Alleine in der Zeitspanne vom 8. Juli 2020 bis 19. Oktober 2021 ergingen gemäss Stammblatt der JVA D.________ insgesamt 13 Disziplinarverfügungen, was doch eine beträchtliche Anzahl ist.