Das Spucken sei nicht höflich gewesen, aber der Mitinsasse habe ihn mit einem Stock angegriffen (amtliche Akten SK 21 226, pag. 485). Der bisherige Behandlungsverlauf zeigt ebenfalls, dass beim Beschwerdeführer nach wie vor ein hoher Behandlungsbedarf besteht. Am 10. November 2020, mithin rund ein halbes Jahr nach Eintritt in die JVA D.________, war der Beschwerdeführer bereit, auf die Station 1 der FPA einzutreten (amtliche Akten SK 21 226, pag.