Zwar vermag er diese später für sich selber einzusehen, delegiert die Verantwortung für sein Handeln aber dennoch an Drittumstände oder Drittpersonen (amtliche Akten SK 21 226, pag. 765). Ersichtlich wird dieses Verhalten beispielsweise in der Disziplinierung vom 14. September 2021, wo der Beschwerdeführer angegeben hatte, nach wochenlanger Provokation durch den Mitinsassen an diesem Tag einmal zurückprovoziert zu haben, worauf dieser einen Stock geholt habe. Das Spucken sei nicht höflich gewesen, aber der Mitinsasse habe ihn mit einem Stock angegriffen (amtliche Akten SK 21 226, pag. 485).