immerhin eine teilintrinsische Motivation feststellen. Zwar wurde anlässlich der Urinprobe vom 23. Juni 2021 sowohl bei den Cannabinoiden, beim Kokain als auch bei den Opiaten ein positives Resultat vermerkt, wobei jedoch anzumerken ist, dass der Beschwerdeführer die Urinprobe damals verweigerte, was einem positiven Befund gleichgestellt wurde (amtliche Akten SK 21 226, pag. 499 ff.). Es kann damit nicht restlos geklärt werden, ob der Beschwerdeführer zu diesem Zeitpunkt tatsächlich harte Drogen konsumiert hatte. Insgesamt ist bei ihm seit 2017 eine positive Entwicklung zu sehen.