vom 27. Mai 2021 E. 3.3.5 m.w.H.). 32. Gestützt auf das Gutachten von Dr. med. C.________, welches eine ausführliche Übersicht der bisherigen Fallentwicklung enthält und die aktuellsten Berichte, mithin den therapeutischen Erstbericht vom 30. November 2020, eine therapeutische Stellungnahme vom 12. Mai 2021 sowie einen weiteren Therapiebericht vom 8. September 2021 miteinbezieht (amtliche Akten SK 21 226, pag. 811 ff.), ist dem Beschwerdeführer auch nach Überzeugung der Kammer zweifelsohne eine positive Entwicklung seit 2017 zu attestieren.